Im Verfahren wurde auf die Planung eines Windenergieparks mit 6 WEA südwestlich der geplanten Grünbrücke verwiesen. Der Windpark sei bei der Straßenplanung zu berücksichtigen; insbesondere seien die kumulierenden Wirkungen der beiden Vorhaben aufeinander zu beachten. Es wird weiter angemerkt, dass keine Abstimmung der Fachplanungskonzepte für die Grünbrücke und der WEA erfolgt sei. Würden die WEA gebaut, wäre die Funktionsfähigkeit der Grünbrücke vor allem für ihre Zielarten Wildkatze und Rothirsche erheblich und nachhaltig eingeschränkt. Weiterhin wäre aufgrund der Verbindungs- und Leitfunktion der Grünbrücke für Fledermausarten ein erhöhtes Tötungsrisiko an den WEA gegeben. Zudem würden durch den Bau und Betrieb der WEA störende menschliche Aktivitäten im Einzugsbereich der Grünbrücke zunehmen.
Der Straßenbaulastträger hat in seiner Stellungnahme hierzu dargelegt, dass seitens des Autobahnamtes bereits im März 2015 im Zuge der Behördenbeteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes – Teilplan „Windenergienutzung“ der Verbandsgemeinde Ransbach- Baumbach auf den Bau der Grünbrücke hingewiesen und Bedenken vorgetragen wurden.
Planfeststellungsbschluss Seite 40
Diese nicht zu vernachlässigenden Einwende werden wie folgt wiedergegeben:
Ausweislich der Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität, Autobahnamt Montabaur vom 03.03.2015, vorgetragen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 4 (2) BauGB ist in einer Entfernung von ca. 550 m zu den 3 Sonderbauflächen die Errichtung einer Grünbrücke an der Bundesautobahn A 3 als Querungsmaßnahme für Wald bewohnende Säugetiere geplant. Diese soll zwischen Oberhaid und dem Parkplatz Welschehahn verortet werden. Planungsgrundlage ist das Konzept zur Wiedervernetzung vom Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dieses hat den Abschnitt an der A 3 als prioritären Wiedervernetzungsabschnitt vorgeschlagen. Der Bau der Grünbrücke erfolgt als Kompensationsmaßnahme für die Aus- und Neubaumaßnahmen der Autobahn A 3.
Teilplan Windenergie
Weitergehende Detailbewertungen konkreter Windenergiestandorte sind einzelfallbezogen im Verfahren nach BImSchG vorzunehmen.
Datum | Institution | Gegenstand |
---|---|---|
29.02.2012 | Bundeskabinett | Grünbrücke Oberhaid wird im Bundesprogramm Wiedervernetzung beschlossen |
März 2015 | LBM | Einwände zum Teilplan Windenergie vorgetragen |
13.03.2017 | Landesbetrieb Mobilität | Erläuterungsbericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung |
21.08.2017 | VG Ransbach Baumbach | Offenlegung des Antrags |
2018 | LBM | LBM stellt fest, dass es keine Abstimmung zur Grünbrüche und WEA Planung gegeben hat |
13.11.2018 | Landesbetrieb Mobilität | Planfeststellungsbeschluss für Ausbau Rastanlage Welschenhahn und Bau einer Grünbrücke |
Herbst 2020 | Landesforsten | Rodungsarbeiten für Erweiterung Rastplatz Welschenhahn |