Der Verein 7-Wege-Gegenwind hat sich insbesondere zum Schutz eines “regionalen Grünzugs” in der Verbandsgemeinde Ransbach – Baumbach gegründet.
Warum?
Weil dieses Schutzgut „regionaler Grünzug“ ausgewiesen ist und gezielt von der Verbandsgemeinde als „privilegierte Vorhaben im Außenbereich“ der industriellen Nutzung preisgegeben werden soll.
Welche Ziel werden mit Regionalen Grünzügen verfolgt?
Die regionalen Grünzüge, Grün- und Siedlungszäsuren sind multifunktionale Instrumente zur Freiraumsicherung. Sie sind insbesondere auch ein Instrument, um die Siedlungsentwicklung an Gesichtspunkten des Klimas zu orientieren. Sie erfüllen mehrere Freiraumfunktionen gleichzeitig und enthalten:
– ..
– Flächen mit besonderer Bedeutung für die Klimaverbesserung und Lufthygiene (Kaltluftentstehungsbereiche, Kaltluftleitbahnen),
– ökologisch wertvolle Bereiche (Naturschutzgebiete, wertvolle Biotope, bedeutsame Biotop-Vernetzungsachsen, Landschaftsschutzgebiete usw.),
– wertvolle Bereiche für die Wasserversorgung (vorhandene und geplante Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiete),
– landschaftsgestaltende Bereiche (Wald- und Gewässerränder, markante Höhenunterschiede)
– für die siedlungsbezogene Naherholung wichtige Bereiche.
– ..Regionale Grünzüge sollen als große zusammenhängende Freiräume erhalten bleiben. Deshalb darf innerhalb der regionalen Grünzüge keine flächenhafte Besiedlung stattfinden. Planungen und Vorhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaushalts, der Freiraumerholung oder zur Veränderung der klimatischen Verhältnisse führen können, sind in den regionalen Grünzügen nicht zulässig.
Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein Westerwald Dez 2017
Die VG Ransbach Baumbach hat, mit Genehmigung des VG Rates, eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung bei der SGD – Nord beantragt. In der Begründung zum Teilplan Windenergie ist die Genehmigung der SGD Nord zur Abweichung u.a. mit folgenden Worten wiedergegeben:
Die SGD Nord hat weiterhin angemerkt, dass die drei geplanten „Sonderbauflächen Wind” im Randbereich des regionalen Grünzugs liegen. Der regionale Grünzug ist u.a. durch seine Nähe zur Bundeautobahn A3, zur ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke und zu einem ehemaligen NATO Tanklager in gewisser Weise vorbelastet, so dass die Naherholung und das schutzwürdige Landschaftsbild ohnehin bereits beeinträchtigt werden (vgl. auch Begründung/ Erläuterung zu Ziel Z 1 in Kapitel 4.1 „Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Siedlungszäsuren” des RROP).
Begründung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie
Wo sind hier die Freiraumfunktionen gewürdigt worden? Wo ist hier die Naherholung und das schutzwürdige Landschaftsbild ohnehin bereits beeinträchtigt (Bild s.o.)?
Weiter unten im TFNP liest sich das dann so:
Als zusammenfassendes Ergebnis der Plan-Umweltprüfung kann festgestellt werden, dass erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild zu prognostizieren sind. Diese Aussage erfolgt vor dem Hintergrund der Höhe von modernen Windkraftanlagen und der flächenmäßigen Konzentration der Sonderbauflächen. Einige Sonderbauflächen überplanen teilweise ausgewiesene Waldbereiche mit einem höheren Biotopwert.
Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans – Teilplan Windenergienutzung, Seite 104
Aus diesem Grund lohnt es sich für uns zu kämpfen!
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Hier werden einige Beispiele für die Problemstellungen der Region aufgelistet, anhand derer Sie sich ein Bild machen können. Vielleicht entscheiden Sie sich hierdurch dem Verein beizutreten und mit uns zu streiten.